AST Lasergrip®

AST Anti-Slip-Tiles Machinery GmbH

Im Folgenden zitieren wir Abschnitte aus Unterlagen der AST Anti-Slip-Tiles Machinery GmbH. Alle Rechte liegen bei der AST Anti-Slip-Tiles Machinery GmbH Hamburg!

Trittsicherheit von Bodenbelägen

Polierte oder fein geschliffene Natur- und Kunststeinoberflächen sind in ihrer Ästhetik unübertroffen.

Leider erhöht sich auf den edel glänzenden Flächen die Rutschgefahr besonders bei Nässe.

Das muss nicht mehr sein. Mit dem patentierten Laserverfahren der AST Anti-Slip-Tiles Machinery GmbH, das unter dem Markennamen LaserGrip® vertrieben wird, kann auch auf derartigen Flächen dauerhafte Trittsicherheit erzeugt werden – ohne Glanz und Ästhetik zu verlieren.

Lasergrip®-Böden erfüllen die nationalen Anforderungen an Rutschfestigkeit für öffentliche Flächen, eine Rutschhemmung R9 – wie in Deutschland definiert – wird grundsätzlich erreicht, R10 ist möglich.

Rechtliche Grundlagen der Rutschhemmung

Kosten für Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen, die durch Rutschunfälle verursacht wurden, bildeten noch vor 15 Jahren den Hauptteil der Ausgaben der Unfallversicherungen.

Diese Kostenlawine führte in allen westlichen Industriestaaten zu Regeln und Vorschriften zur Rutschsicherheit von Bodenbelägen.

Es besteht in Deutschland eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die aus der Schadenersatzpflicht des §823 BGB resultiert.

Diese Verkehrssicherungspflicht wird in Deutschland in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) dargestellt durch die Forderung, dass ein Gebäude sicher nutzbar sein muss.

Das bedeutet, dass nicht nur die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ASV) bezüglich der Arbeitsplätze, sondern auch die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für alle öffentlichen Verkehrsräume, wie z.B. Innenflächen von Messen, Behörden oder Banken, die von jedermann genutzt werden, eingehalten werden müssen.

Sowohl die ASV § 8 als auch die UVV § 20 fordern, dass Bodenbeläge rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen.

Das staatliche Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt ist bei der Erstellung eines Gebäudes eine sogenannte genehmigungspflichtige Behörde, die laut Baustellenverordnung von 1999 die Einhaltung der Regelungen für Sicherheitsbaudetails innerhalb der Ausbaugenehmigung überwachen muss.

Das staatliche Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt bedient sich zur Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderungen, das Fußböden ausreichend rutschsicher sein müssen (ASV § 8, UVV VBG § 20) der Berufsgenossenschaftlichen Regel 181 (BGR 181) in der Fassung vom Oktober 2003 als verbindliches Regelwerk.

Die BGR 181 gilt als anerkannter Stand der Technik und gibt verbindlich und sehr detailiert vor, in welchen Bereichen welche Rutschhemmung R9 – R13 eingehalten werden muss. Es gibt dabei aber keine Bereiche, in denen keine Rutschhemmung oder eine geringere als R9 erforderlich ist.

Die Mindestanforderung an Bodenbeläge ist somit die Bewertungsgruppe R9, die für alle Bereiche auch Eingangshallen, Treppen und daran angrenzende Flächen mindestens maßgeblich ist, sofern nicht in anderen Unterpunkten der BGR 181 eine höhere Bewertungsgruppe gefordert ist.

Alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche, z.B. Flächen von Messen, Flughäfen, Versicherungsgebäuden, Banken sowie Verkaufsräume, Kundenräume, Kassenbereiche oder Packbereiche erfordern eine Rutschhemmung von mindestens R9.

Technischer Kurzüberblick

Laserporen

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier nur einen zusammengefaßten Überblick über das System geben können. Wir stehen Ihnen gerne zur ausführlichen Beratung zur Verfügung.

Mittels hochentwickelter Lasertechnik werden durch Laser mit Hochgeschwindigkeitsscannern mikroskopisch kleine Poren in den Stein- oder Keramikoberflächen erzeugt, mehrere Millionen je Quadratmeter. Das betrifft nur einen Bruchteil der Oberfläche, zerstört sie also nicht.

Grundsätzlich sind die Laserporen mit 30 µm Tiefe und 200 µm Durchmesser zu klein, um mit dem menschlichen Auge erfasst zu werden. Glanz und Optik der Oberfläche bleiben nahezu erhalten.

Eine Veränderung der Optik, wie beim Schliff oder bei mechanischen und chemischen Oberflächenbearbeitungen entfällt.

Die Grafik zeigt Laserporen in der Vergrößerung. Sie erzeugen beim Betreten mit Schuhen oder barfuss durch Unterdruck einen Saugeffekt der die Rutschfestigkeit bewirkt, die sich bei Nässe noch verstärkt.

Durch diesen physikalischen Vorgang wird die vorher rutschfördernde Nässe zum Medium des Trittsicherheitseffektes.

Zusätzlich werden durch die flachkonkave Porenform außergewöhnlich gute Reinigungseigenschaften erhalten. In die durch den Laserstrahl entstandenen winzigen, trichterförmigen Mulden passen größere Schmutzpartikel nicht hinein und kleinere können aufgrund der Form leicht hinausgewaschen werden.
Prüfzeugnis

Hier stellen wir Ihnen ein Prüfzeugnis zum Ergebnis von Untersuchungen zur rutschemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen zur Ansicht, welche mit dem Lasergrip®-Verfahren bearbeitet wurden.

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